Verhaltensregeln
- Auf dem gesamten Fahr- und Wanderweg gilt die Straßenverkehrsordnung (rechts vor links)
- Hinter den Drängelgittern ist äußerste Vorsicht geboten. Hier hat der übrige Verkehr absoluten Vorrang (Landes- und Kreisstraßen
- Die allgemeinen Sicherheitshinweise sind zu beachten
- Der Weg darf von Radfahrern, Fußgängern und Inlineskatern genutzt werden
- Die Nutzung erstreckt sich nur auf die ausgewiesenen und öffentlichen Flächen, wege und Plätze entlang der Strecke, nicht aber auf Abkürzungen, Privatgrund- oder sonstige nichtöffentliche bzw. Naturschutzflächen
- Es herrscht generelles Verbot für Pferde, landwirtschaftlichen und sonstigen Fahrzeugverkehr, außer dienstlichen Kontrollfahrten bzw. baulichen Unterhaltungsfahrten
- Hunde und andere Haustiere sind an der Leine zu führen
- Der Gebrauch von offenem Feuer, Lärmbelästigungen und die Abhaltung von Veranstaltungen auf der gesamten Strecke, ohne behördliche Genehmigung, sowie das Übernachten im Tunnel sind untersagt
- Grundsätzlich wird um gegenseitige Rücksichtnahme gebeten
Bei Anbruch der Dämmerung schaltet sich immer nur für die Dauer von 30 Minuten die Notbeleuchtung ein, danach bleibt der Tunnel bis zum nächsten Morgen unbeleuchtet. Der Verkehrsteilnehmer hat sich generell auf alle Gefahren und Straßenverhältnisse einzustellen und die Straßen bzw. Wege so hinzunehmen, wie sie sich ihm erkennbar darbieten. Der Benutzer handelt auf eigenes Risiko und hat seine Geschwindigkeit so anzupassen, dass ein rechtzeitig Anhalten jederzeit möglich ist. Damit diese Verhaltensregeln eingehalten, sind Kontrollen vorgesehen.
Weitere Informationen und aktuelle Hinweise unter www.milseburgradweg.de
Wir wünschen viel Spaß auf einem der interessantesten Radwege Hessens!
Arbeitsgemeinschaft Milseburgradweg
Gemeinde Petersberg
Gemeinde Hofbieber
Gemeinde Hilders